Die den Kongress von Troppau betreffenden Dokumente befinden sich in der Reihe „Kongressakten“, Karton 21, Faszikel 38 (alt) und 39 (alt), im Bestand „Staatskanzlei“ im Österreichischen Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. In Faszikel 38 sind zum einen die Protokolle (Journaux) sowie die zugehörigen Anlagen zusammengefasst. Zum anderen liegen hier die den Kongress von Troppau betreffenden Acten der Monate August und September 1820 ein. In Faszikel 39 wurden die Acten der Monate Oktober bis Dezember eingelegt.

Auf dem Kongress von Troppau wurden zwischen dem 23. Oktober und dem 24. Dezember 1820 insgesamt acht – fortlaufend gezählte – Sitzungen abgehalten. Diese umfassen inklusive der Anlagen fol. I/2–192 1 von Faszikel 38. Die Mitschriften sind – bis auf das Journal Nummer 4, das von einer unbekannten Hand stammt – von Friedrich Gentz niedergeschrieben. Die Texte sind inhaltlich knapp gehalten und sind dem Typus eines Verlaufsprotokoll zuzuordnen. Da die britischen und französischen Teilnehmer nicht zu Verhandlungen bevollmächtigt waren, sondern nur als Beobachter fungierten, tragen sie nicht die Bezeichnung Protocole, sondern Journal. Damit wird auf ihren halb-offiziellen Status unterstrichen. 2

Die Gestaltung sowie der Aufbau der Journaux ist homogen: Die Blätter sind halbbrüchig beschrieben. Die Überschrift auf der ersten Seite oben rechts lautet stets: Journal des Conférences 3. Darunter folgen, in zwei Zeilen, die Nummerierung in römischen Zahlzeichen sowie der Wochentag und das Datum.

Das nicht von Gentz verfasste Journal 4 vom 19. November 1820 weicht marginal von diesem Schema ab, indem die Überschrift sich nicht oben in der rechten, sondern oben in der linken Spalte befindet. Eine Besonderheit weist Journal 5 vom 7. Dezember 1820 auf, indem hier erstmals die an der Sitzung teilnehmenden Personen namentlich in der linken Spalte der ersten Seite aufgeführt werden. 4

Die Beglaubigung durch Friedrich Gentz bildet den Abschluss der Journaux. Diese erfolgte noch in derselben oder der Folgesitzung mit der Formel Lu et arrêté, mit der Nennung der entsprechenden Sitzung (z. B. à la séance même du ...; séance tenante; à la séance du ... etc.) sowie der eigenhändigen Unterschrift. Teilweise sind Abschriften der Journaux vorhanden, wie beispielsweise beim Journal 4 vom 19. November 1820, das auf fol. 64 und 77 abschriftlich einliegt.

Bei den Anlagen handelt es sich vorwiegend um Denkschriften der an den Verhandlungen beteiligten Kabinette. Selten liegen Ergänzungen zu den Denkschriften 5, Instruktionen 6 oder Vertragsabschriften 7 ein. Die Anlagen wurden noch während des Kongresses mit einem Buchstaben bezeichnet, welcher auch im jeweiligen Journal in der nicht beschriebenen Spalte als Referenz aufgegriffen wird. Trotz dieser Maßnahmen liegen nicht alle Anlagen tatsächlich in Faszikel 38 (alt) ein. Die Anlagen von Journal 1 wurden, ebenso wie die zwei Anlagen von Journal 8, irrtümlich in Faszikel 39 (alt) eingeordnet. 8

Die Anlagen liegen in der Regel als Abschrift oder Ausfertigung ein und sind in französischer Sprache abgefasst. Ausnahmen bilden die britischen Denkschriften sowie die zugehörige Note, die zwar abschriftlich, aber auf Englisch, Journal 7 vom 19. Dezember 1820 beiliegen. Ebenfalls hier einliegend findet sich die französische Übersetzung.

Die Anlagen zu Journal 4 vom 19. November 1820 wiederum liegen nicht im Original, sondern als Abschrift ein. Dabei handelt es sich 1. um das Protocole préliminaire vom 19. November 1820; 2. das Supplément au Protocole du 19 Nov. 1820; 3. Projet de lettre de Cabinet au Roi des deux-Siciles; und 4. Instruction pour les Envoyées de Russie & de Prusse et le Chargé d’affaires d’Autriche à Naples. Die beiden zweitgenannten Texte sind zudem nicht nur Abschriften, sondern Abschriften zweiter Ordnung: Abschriften der Abschriften.

Von den zwischen Österreich, Preußen und Russland abgehaltenen Separatkonferenzen sind war keine Protokolle oder Journale erhalten, doch finden sie ihren Niederschlag in den Anlagen zu Journal 3 vom 7. November 1820, zu Journal 4 vom 19. November 1820 sowie zu Journal 6 vom 11. Dezember 1820. Insgesamt liegen Journal 3 sieben Dokumente bei, welche zwischen dem 2. und dem 7. November entstanden und sich chronologisch aufeinander beziehen: Anlage 4 beispielsweise ist ein Apperçu sommaire au sujet de la réponse du Cabinet de Russie du 21 Octobre/2 Novembre. Die russische Antwort vom 21. Oktober/2. November wiederum liegt als Anlage 2 ein. Ähnlich ist der Befund bei Journal 4, dem 4 Dokumente, und Journal 6, dem ebenfalls vier Dokumente anliegen.

Der Bestand dürfte geschlossen von der Staatskanzlei bzw. dem Ministerium des Äußern 1868/69 in der von Wacken hergestellten Ordnung an das Staatsarchiv (Hauptarchiv; heute: Haus-, Hof- und Staatsarchiv) übergeben worden sein. 9