Die schriftliche Hinterlassenschaft der Mächtekongresse von Aachen (1818), Troppau/Opava (1820), Laibach/Ljubljana (1821) und Verona (1822) befindet sich im Österreichischen Staatsarchiv (ÖStA), Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv (HHStA), Reihe Staatskanzlei (St.K.) Kongressakten. 1 Diese Archivalien bilden die Grundlage der vorliegenden Edition.

Ursprünglich war eine Drucklegung der Dokumente vorgesehen. Die technischen Möglichkeiten der digitalen Edition haben sich jedoch in den letzten Jahren stark entwickelt, sodass nach der Fertigstellung des Manuskripts beschlossen wurde, die Dokumente online zugänglich zu machen.

Die Edition gliedert sich in vier Abschnitte. Jeweils eine dieser Sektionen ist einem der vier Kongresse gewidmet. Die Ordnung der Dokumente folgt grundsätzlich der archivalischen Überlieferung, die sich im Wesentlichen chronologisch nach dem Datum der Verhandlungsprotokolle richtet. Eine Ausnahme stellt die schriftliche Hinterlassenschaft des Kongresses von Verona dar. Hier sind die Dokumente thematisch, dann chronologisch geordnet. Diese zusätzliche Ordnungsebene wurde in die Struktur der Edition übernommen. Im Gegensatz zu den Kongressen von Aachen, Troppau und Laibach wurden die Unterlagen zum Kongress von Verona nur teilweise nach Protokollen (sowie Anlagen) einerseits und Akten andererseits sortiert. Daher musste insbesondere in Abteilung I, Affaires d’Espagne, eine Dokumentenauswahl getroffen werden. Grundlage hierfür war zum einen eine zeitgenössische Dokumentenaufstellung, welche 21 Stücke umfasst, sowie der Befund der lithographierten Texte. Auf dieser Basis wurden 22 Dokumente bzw. Dokumentenkomplexe – meist Sitzungsprotokolle mit Anlagen oder sonstige sich aufeinander beziehende Texte – für die Edition ausgewählt. Diese Auswahl kann den Verlauf der Verhandlungen betreffend Spanien nicht vollständig dokumentieren, da nicht alle Sitzungen schriftlich dokumentiert wurden. 2

Bei der Edition wird kein sprachwissenschaftlicher, sondern ein historischer Anspruch verfolgt. Die Wiedergabe der Dokumente erfolgt im Wesentlichen nach den „Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte“ 3, soweit dies bei einer digitalen Edition möglich ist. 4 Dies gilt für die französischsprachigen englischsprachigen und deutschsprachigen Texte, die in ihrer vollen Länge ediert wurden. In folgenden Punkten wurde von den Vorgaben abgewichen:

  • Die Schreibweise in den Texten wurde nicht modernisiert, sondern folgt dem ursprünglichen Buchstabenbestand. Dies gilt auch für die Groß- und Kleinschreibung, (heute nicht mehr übliche) Zusammenziehungen wie etwa parceque sowie Eigennamen. Mittelbuchstaben wurden als Kleinbuchstaben wiedergegeben. Aufgrund der zahlreichen verschiedenen Hände war allerdings nicht immer genau zu unterscheiden, ob es sich um einen Mittel-, Groß- oder Kleinbuchstaben handelt. In Zweifelsfällen wurde in Hinblick auf den Kontext (Eigennamen, Anreden, gewisse Buchstaben wie beispielsweise s werden mit Vorliebe als Mittel- oder Großbuchstaben) sowie auf die Position auf dem Blatt (in ersten Zeilen werden aus ästhetischen Gründen immer wieder Großbuchstaben verwendet) entschieden. Eine gewisse Willkür war daher unvermeidbar. Offenkundige Schreib- und Flüchtigkeitsfehler wurden stillschweigend korrigiert; bei zweifelhaften Fällen findet sich hingegen ein Vermerk im textkritischen Anmerkungsapparat.
  • Streichungen und Ergänzungen innerhalb der Dokumente wurden in aussagekräftigen Fällen im Anmerkungsapparat berücksichtigt.
  • Zahlzeichen wurden aus der Vorlage übernommen. Gegebenenfalls wurden bei Jahreszahlen die fehlenden Jahrhundert-Angaben sowie bei Zahlen bei der Tausender-Stelle ein Punkt ergänzt.
  • Unterführungszeichen wurden dann übernommen, wenn das Textbild dies erlaubt; ansonsten werden die in der Vorlage unterführten Wörter ausgeschrieben.
  • Einem archivalischen Kontext entstammende Anmerkungen und Zeichen auf den Dokumenten, wie etwa Stempel oder Signaturen, wurden in der Edition nicht berücksichtigt.
  • Die Interpunktion wurde, um die Lesbarkeit zu verbessern, stillschweigend modernisiert und dem heutigen Gebrauch angenähert. Aus demselben Grund wurden fehlende Bindestriche, z. B. bei peut-être, ergänzt sowie die Akzentsetzung modernisiert.
  • Abkürzungen wurden aufgelöst und in der Online-Edition entsprechend ausgezeichnet.
  • Zahlreiche Dokumente liegen mehrfach ein. In diesen Fällen wurde für die Edition das Original herangezogen. Eine Ausnahme stellt hier die schriftliche Überlieferung des Kongresses von Verona dar. Jene Dokumente, welche die offizielle Lesart der Verhandlungen abbildeten, wurden 1822 lithographiert. Daher wurde bei der Edition dieser Variante vor den handschriftlich kopierten Texten der Vorzug gegeben. In aussagekräftigen Fällen wird in Anmerkungen auf Unterschiede zwischen den Varianten hingewiesen.
  • Einige Dokumente innerhalb der schriftlichen Überlieferungen sind nicht, wie bereits angedeutet, in französischer Sprache abgefasst. Insbesondere englischsprachige, aber auch italienischsprachige Denkschriften und Briefe wurden teilweise übersetzt. Diese Übersetzungen bilden mit den Originalen einen Teil der Kongressdokumente. Bei der vorliegenden Edition wurde in diesem Fall aber stets auf das Dokument in der Originalsprache zurückgegriffen. Auf allfällig einliegende Übersetzungen wird bei der Edition jedoch hingewiesen.
  • Die von Schultze vorgeschlagenen Überlieferungsformen wurden um die Bezeichnungen „Originalprotokoll“, „Übersetzung“ und „Lithographie“ erweitert. Die Unterscheidung zwischen Ausfertigung und Abschrift ist insbesondere bei Denkschriften/Memoranden fließend.
  • Personen und Orte, aber auch die erwähnten zwischenstaatlichen Verträge, wurden in jeweils eigenen Registern erfasst.